Datenschutzkonforme Hinweisgebersysteme von
otris Hinweisgebersystem

Das otris Hinweisgebersystem hat die datenschutzrechtliche Begutachtung durch TÜViT erfolgreich bestanden und wird allen Ansprüchen an den Datenschutz auf ganzer Linie gerecht.

Unabhängige Prüfung durch TÜViT

TÜViT gehört zur TÜV Nord Group und prüft als unabhängige Instanz IT-Produkte, IT-Systeme und IT-Prozesse. Bei der datenschutzrechtlichen Bewertung der otris Softwarelösung wurde von TÜViT festgestellt, dass diese den geprüften Vorgaben im Sinne der DSGVO und des BDSG vollständig erfüllt.

Gewährleistung absoluter Anonymität der meldenden Person

Unser otris Hinweisgebersystem sichert die Anonymität der hinweisgebenden Person vollumfänglich. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn die Person diese mitteilen möchte. Technische Daten, die Rückschlüsse auf die hinweisgebende Person zulassen, speichert das System nicht. Metadaten in hochgeladenen Dokumenten werden durch das System erkannt und auf Wunsch gelöscht. Sämtliche Nutzdaten werden BSI-konform Ende zu Ende verschlüsselt, sodass kein Mitlesen durch den Betreiber möglich ist.

Sicherheit für Ihren Betrieb

Mit unserem otris Hinweisgebersystem sind Sie zu 100 % gesetzeskonform unterwegs und erfüllen alle Auflagen in Sachen Datenschutz. Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs über unsere verschiedenen Leistungspakete!

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