Schutz für Ihr Unternehmen

 

Das Hinweisgeberinnenschutzgesetz tritt am 25.08.2023 in Kraft.
Wir haben die passende Lösung für Ihr Unternehmen!

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Anonym und sicher – das gesetzeskonforme Otris Hinweisgebersystem für Ihr Unternehmen

Mit dem Eintreten des Hinweisgeberinnenschutzgesetzes am 25.08.2023 für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter bzw. am 17.12.2023 für Betriebe ab 50 Mitarbeiter werden Unternehmen zur Einrichtung eines internen Meldekanals verpflichtet, über den Hinweise, Beschwerden oder Verstöße gegen geltendes Recht anonym eingemeldet werden können. Missstände können so rasch aufgehoben werden, bevor es zu negativen Auswirkungen für Ihr Unternehmen kommt. Durch die Anonymität sind die Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen und anderen Repressalien wirksam geschützt.

 

LOC berät Sie persönlich und implementiert das zuverlässige und leistungsstarke Hinweisgebersystem von otris in Ihrem Unternehmen.

Whistleblower-Schutz für Unternehmen

Basic

Das Basic-Paket des otris Hinweisgebersystems enthält eine Meldeplattform und ein Basic-Case-Management.

Standard

Mit Meldeplattform, Case-Management-System und einer Named-User-Lizenz ausgestattet, bietet dieses System workflowgestützte Fallbearbeitung.

Enterprise

In dieser für Konzerne geeigneten Case-Management-Lösung sind drei Named-User-Lizenzen sowie erweiterte Funtionen enthalten.

LOC Care Free Package

Lagern Sie Ihre Meldestelle rechtskonform an uns aus und konzentrieren Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft!

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

Das Hinweisgeberinnenschutzgesetz (HSchG) stellt sicher, dass die Meldung von Verstößen gegen die im Anwendungsbereich des HSchG liegenden Sachverhalte keine negativen Konsequenzen für Whistleblower nach sich zieht. Das HSchG definiert dabei nicht nur die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Hinweisgeber geschützt ist, sondern auch die Anforderungen zur Ausgestaltung der entsprechenden Hinweisgebersysteme. LOC bietet Ihnen verschiedene Pakete zur gesetzeskonformen Umsetzung Ihres Hinweisgebersystems!

Wer wird verpflichtet?

Private Unternehmen:

  • Mindestens 50 Arbeitnehmer
  • oder Jahresumsatz oder Jahresbilanz von mindestens € 10 Mio.
  • oder Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungssektor
  • oder einem anderen von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gefährdeten Sektor

Öffentliche Unternehmen:

  • Staatliche Verwaltung
  • Landes- und Regionalverwaltung
  • Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern
  • Andere juristische Personen des öffentlichen Rechts
Sicherheit

Sicherheit

Unser Hinweisgebersystem bietet Ihnen Sicherheit in allen Belangen.

Anonymität

Anonymität

Ihre Mitarbeiter können völlig anonym auf Verstöße im Unternehmen aufmerksam machen.

Benutzerfreundlichkeit

Benutzerfreundlichkeit

Das moderne System ist für Ihre Mitarbeiter leicht zugänglich und einfach zu bedienen.

Wir beraten Sie professionell

Als Ihre Unternehmensberatung informieren wir Sie über die Möglichkeiten mit dem Hinweisgebersystem von otris für Ihren Betrieb. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage online zu.

Kontaktieren Sie uns

Welche Geltungsbereiche deckt das HSchG ab?

Das HSchG schützt Whistleblower, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße in bestimmten sachlichen Geltungsbereichen erlangt haben. Diese Bereiche umfassen:

  • Öffentliches Auftragswesen

  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderungen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

  • Produktsicherheit und -konformität

  • Verkehrssicherheit

  • Umweltschutz

  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit

  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz

  • Öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz und Schutz der Privatsphäre personenbezogener Daten sowie von Netz- und Informationssystemen

  • §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches

Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch!

Das otris Hinweisgebersystem muss bestimmte gesetzliche und technische Auflagen erfüllen und die Vertraulichkeit und Identität von Whistleblower und gegebenenfalls Drittparteien sicherstellen. Nichtbeachtungen des HSchG können hohe Strafen nach sich ziehen. Vertrauen Sie daher auf unsere gesetzeskonformen Lösungen zur Umsetzung des HSchG! Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

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