Anonym und Sicher

Das Hinweisgebersystem ist verpflichtend ab 25.08.2023 für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter.
Betriebe ab 50 Mitarbeiter ab 17.12.2023.

 

Wir haben die passende Lösung für Ihr Unternehmen 

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Whistleblower – Schutz für Ihr Unternehmen

Hinweisgebersysteme bieten einer definierten Gruppe innerhalb eines Unternehmens – zum Beispiel den MitarbeiterInnen – die Möglichkeit, Hinweise, Beschwerden oder Verstöße anonym zu melden. Der Vorteil: Meldende brauchen keine Auswirkungen ihrer Meldung zu befürchten, das Unternehmen erhält wichtige Informationen, die sonst eventuell sogar in Kanäle gelangen könnten, die sich schädlich auswirken. Eine rasche Aktion zur Aufhebung von Missständen oder Verbesserung von Abläufen wird möglich. Die EU hat die Implementierung von Hinweisgebersystemen rechtlich verankert.

 

LOC Unternehmensberatung berät Sie persönlich und implementiert das zuverlässige und leistungsstarke Hinweisgebersystem von otris in Ihrem Unternehmen.

Whistleblower-Schutz für Unternehmen

Die Whistleblower-Richtlinie der EU

Die so genannte „Whistleblower-Richtlinie“ trägt in der EU die Bezeichnung 2019 / 1937. Nun haben die Mitgliedsstaaten Zeit bis 17. Dezember 2021, um diese Richtlinie in das jeweils nationale Recht zu integrieren. Grund genug für betroffene Unternehmen, sich bereits mit der Umsetzung zu beschäftigen.

 

Die Richtlinie dient dazu, das Unionsrecht zuverlässiger durchzusetzen. Sie gibt Personen die Möglichkeit, anonym zur Aufdeckung von Rechtsverstößen beizutragen. Dies ist das Thema, um das es in der Richtlinie geht, Mitgliedsstaaten dürfen jedoch andere Anwendungsgebiete in das Gesetz aufnehmen, etwa wenn es um Verstöße gegen das nationale Recht geht.

 

Für Ihr Unternehmen bietet diese Richtlinie und die Umsetzung via Hinweisgebersystem die Möglichkeit, noch weitere Nutzungsoptionen einzubauen, die Ihrem Betrieb direkt zugute kommen. Wir beraten Sie persönlich.

Wer wird verpflichtet?

Private Unternehmen:

  • Mindestens 50 Arbeitnehmer
  • oder Jahresumsatz oder Jahresbilanz von mindestens € 10 Mio.
  • oder Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungssektor
  • oder einem anderen von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gefährdeten Sektor

Öffentliche Unternehmen:

  • Staatliche Verwaltung
  • Landes- und Regionalverwaltung
  • Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern
  • Andere juristische Personen des öffentlichen Rechts
Sicherheit

Sicherheit

Unser Hinweisgebersystem bietet Ihnen Sicherheit in allen Belangen.

Anonymität

Anonymität

Ihre Mitarbeiter können völlig anonym auf Verstöße im Unternehmen aufmerksam machen.

Benutzerfreundlichkeit

Benutzerfreundlichkeit

Das moderne System ist für Ihre Mitarbeiter leicht zugänglich und einfach zu bedienen.

Wir beraten Sie professionell

Als Ihre Unternehmensberatung informieren wir Sie über die Möglichkeiten mit dem Hinweisgebersystem von otris für Ihren Betrieb. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage online zu.

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Das Hinweisgebersystem von otris

Wir bieten Ihnen das Hinweisgebersystem von otris, das für Ihr Unternehmen eine ganze Reihe von Funktionen bereitstellt. Zu den Features zählt die Möglichkeit, Hinweise anonym abzugeben und anonym über die aufgezeigten Missstände oder Möglichkeiten der Verbesserung zu kommunizieren. Das System deckt alle Anforderungen der EU-Richtlinie ab, stellt aber noch zusätzliche attraktive Optionen zur Verfügung. So gibt es Ihrem Unternehmen die Möglichkeit in die Hand, von eingehenden Hinweisen aktiv zu profitieren. Sei es durch Verbesserung von Abläufen aufgrund von Vorschlägen oder durch sofortige Behebung von Missständen, um die Einschaltung von Behörden unnötig zu machen.

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